Partner-AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Restaurants · Version 1 · Stand: 23. September 2026

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen Vladislav Bakhteev Softwarelösung, Inhaber Vladislav Bakhteev, Alte Jakobstraße 87, 10179 Berlin („Vendo“) und Gastronomiebetrieben („Partner“) über die Nutzung der Vendo-Plattform.

(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Abweichende Bedingungen des Partners gelten nicht, auch wenn Vendo ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

(3) Diese Bedingungen sind unter dieser Adresse jederzeit abrufbar und können gespeichert und ausgedruckt werden. Sie werden Bestandteil des Vertrags, wenn der Partner sie im Vendo-Dashboard akzeptiert.

§ 2 Leistungen von Vendo

(1) Vendo stellt dem Partner eine Software für Gastronomiebetriebe als Online-Dienst bereit. Dazu gehören insbesondere eine Restaurant-Website mit Online-Bestellung, eine Bestell-App für Gäste, QR-Bestellung und -Zahlung am Tisch, Apps für Küche und Service sowie ein Dashboard zur Verwaltung von Speisekarte, Bestellungen, Kunden und Einstellungen. Den genauen Umfang bestimmt die jeweils aktuelle Produktbeschreibung.

(2) Vendo bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Verfügbarkeit, schuldet diese aber nicht. Wartungsarbeiten führt Vendo nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Öffnungszeiten durch.

(3) Vendo darf die Plattform weiterentwickeln und einzelne Funktionen ändern, solange der wesentliche Leistungsumfang erhalten bleibt.

§ 3 Bestellungen und Rechnungen

(1) Verträge über Speisen, Getränke und deren Lieferung kommen ausschließlich zwischen dem Gast und dem Partner zustande. Vendo nimmt Bestellungen technisch im Namen und für Rechnung des Partners entgegen und leitet sie an ihn weiter. Für Speisen, Preise, Allergen- und Zusatzstoffangaben, die Lieferung sowie die Einhaltung des Lebensmittel- und Preisangabenrechts ist allein der Partner verantwortlich.

(2) Der Partner beauftragt Vendo, Rechnungen über diese Bestellungen in seinem Namen und für seine Rechnung auszustellen (§ 14 Abs. 2 Satz 4 UStG). Der Partner stellt sicher, dass seine im Dashboard hinterlegten Angaben (Firma, Anschrift, Steuernummer oder USt-IdNr., Steuersätze) vollständig und richtig sind. Die steuerliche Verantwortung für diese Rechnungen bleibt beim Partner.

(3) Die Servicegebühr, die Gäste bei Online-Bestellungen zahlen, ist das Entgelt für die eigene Leistung von Vendo gegenüber dem Gast. Sie steht allein Vendo zu; Vendo stellt dem Gast dafür eine eigene Rechnung aus.

§ 4 Zahlungsabwicklung

(1) Zahlungen der Gäste werden über Stripe abgewickelt. Der Partner schließt dazu einen eigenen Vertrag mit Stripe. Zahlungen gehen direkt auf sein Stripe-Konto; Vendo nimmt keine Gelder des Partners entgegen.

(2) Die Gebühren von Stripe, Erstattungen und Rückbuchungen trägt der Partner. Die Entgelte von Vendo nach § 5 Abs. 2 und die Servicegebühr der Gäste werden bei der Zahlung über Stripe einbehalten. Wird eine Online-Bestellung über Vendo storniert und erstattet, erstattet Vendo auch die Servicegebühr.

§ 5 Entgelte

(1) Für Online-Bestellungen über die Website oder die App des Partners erhebt Vendo vom Partner keine Provision.

(2) Für Zahlungen, die Gäste im Restaurant per Karte über die Plattform leisten (QR-Bestellung am Tisch oder Kartenzahlung über die Vendo Crew App), erhält Vendo 1 % des gezahlten Betrags ohne Trinkgeld.

(3) Für die Nutzung der Plattform zahlt der Partner außerdem das gesondert vereinbarte monatliche Entgelt. Es ist monatlich im Voraus fällig. Alle Entgelte verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

§ 6 Pflichten des Partners

  • Der Partner hält seine Angaben aktuell, insbesondere Öffnungszeiten, Speisekarte, Preise, Allergene und die Angaben für Impressum und Rechnungen.
  • Der Partner ist für die Inhalte verantwortlich, die er hochlädt (etwa Texte, Fotos und Logos), und sichert zu, dass er die dafür nötigen Rechte hat. Er stellt Vendo von Ansprüchen Dritter frei, die auf diesen Inhalten beruhen.
  • Der Partner hält Zugangsdaten geheim und ist für die Konten seiner Mitarbeitenden verantwortlich.

§ 7 Inhalte, Domain und Kundendaten

(1) Der Partner räumt Vendo ein einfaches, auf die Vertragslaufzeit beschränktes Recht ein, seine Inhalte zur Erbringung der Leistungen zu nutzen, insbesondere auf seiner Website und in seinen Apps.

(2) Die Domain des Partners und seine Kundendaten bleiben beim Partner. Nach Vertragsende stellt Vendo auf Anfrage einen Export der Kundendaten bereit.

§ 8 Haftung

(1) Vendo haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch seiner Vertreter und Erfüllungsgehilfen, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Rahmen einer übernommenen Garantie.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Vendo nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Partner regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung von Vendo ausgeschlossen.

§ 9 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Beide Seiten können ihn jederzeit zum Ende des laufenden Kalendermonats kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform, etwa per E-Mail.

(2) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 10 Änderungen dieser Bedingungen

(1) Vendo kann diese Bedingungen aus sachlichem Grund ändern, etwa bei geänderter Rechtslage oder neuen Funktionen. Vendo teilt Änderungen dem Partner mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mit. Der Partner kann der Änderung bis zum Inkrafttreten widersprechen oder den Vertrag zu diesem Zeitpunkt fristlos kündigen. Widerspricht er nicht, gilt die Änderung als angenommen. Auf diese Folge weist Vendo in der Mitteilung hin.

(2) Änderungen der Entgelte nach § 5 oder anderer wesentlicher Vertragspflichten werden nur wirksam, wenn der Partner ihnen ausdrücklich zustimmt, etwa durch Akzeptieren im Vendo-Dashboard.

§ 11 Datenschutz

Personenbezogene Daten der Gäste und Mitarbeitenden des Partners verarbeitet Vendo in dessen Auftrag. Dafür gilt die Auftragsverarbeitungsvereinbarung in der Anlage. Für die Servicegebühr und die eigene Rechnung an den Gast ist Vendo selbst Verantwortlicher.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Partner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Berlin.

(3) Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

Anlage: Auftragsverarbeitungsvereinbarung (Art. 28 DSGVO)

Diese Vereinbarung gilt zwischen dem Partner als Verantwortlichem und Vendo als Auftragsverarbeiter.

1. Gegenstand und Dauer

Vendo verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Partners, um die Leistungen nach diesen Bedingungen zu erbringen. Die Vereinbarung gilt für die Laufzeit des Hauptvertrags.

2. Art, Zweck, Daten und Betroffene

  • Art und Zweck: Speichern und Bereitstellen der Plattform, Entgegennahme und Weiterleitung von Bestellungen, Zahlungs- und Tischabwicklung, Kundenkonten und Treueprogramm, Versand von Bestell- und Marketing-E-Mails im Auftrag des Partners, Auswertungen im Dashboard.
  • Daten: Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Lieferadresse, Bestell- und Zahlungsdaten (ohne vollständige Kartendaten), Treuepunkte, Einwilligungen, Geräte- und Push-Kennungen sowie Zugangsdaten der Mitarbeitenden.
  • Betroffene: Gäste und Kunden sowie Mitarbeitende des Partners.

3. Weisungen

Vendo verarbeitet die Daten nur auf dokumentierte Weisung des Partners, es sei denn, eine gesetzliche Pflicht verlangt etwas anderes; in diesem Fall teilt Vendo dem Partner diese Pflicht vorher mit, soweit das Gesetz es erlaubt. Weisungen sind diese Bedingungen, die Einstellungen des Partners im Dashboard und Weisungen in Textform. Hält Vendo eine Weisung für rechtswidrig, informiert Vendo den Partner unverzüglich.

4. Vertraulichkeit

Vendo setzt nur Personen ein, die zur Vertraulichkeit verpflichtet sind oder einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.

5. Sicherheit der Verarbeitung

Vendo trifft die nach Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen, insbesondere:

  • verschlüsselte Übertragung aller Daten (TLS);
  • Anmeldung per Einmalcode und rollenbasierte Zugriffsrechte, sodass jeder Partner nur seine eigenen Daten sieht;
  • Hosting bei spezialisierten Anbietern mit anerkannten Sicherheitszertifizierungen und regelmäßigen Sicherungen;
  • Zugriff auf Produktionsdaten nur, soweit für Betrieb und Support erforderlich.

6. Unterauftragsverarbeiter

Der Partner genehmigt den Einsatz der folgenden Unterauftragsverarbeiter:

  • Convex, Inc. (USA) — Datenbank und Backend
  • Vercel Inc. (USA) — Hosting der Websites
  • Stripe Payments Europe, Ltd. (Irland) — Zahlungsabwicklung
  • Resend (Plus Five Five, Inc., USA) — Versand von E-Mails
  • Twilio Inc. (USA) — Versand von SMS-Bestätigungscodes
  • Mapbox, Inc. (USA) — Adressvorschläge und Liefergebiete
  • 650 Industries, Inc. / Expo (USA) — Push-Benachrichtigungen und App-Updates
  • PostHog — Nutzungs- und Fehleranalyse, ausschließlich in der EU-Cloud
  • Telegram FZ-LLC (Vereinigte Arabische Emirate) — nur, wenn der Partner die Fahrervermittlung über Telegram nutzt

Übermittlungen in Drittländer sind durch EU-Standardvertragsklauseln oder einen Angemessenheitsbeschluss abgesichert. Vendo verpflichtet jeden Unterauftragsverarbeiter auf die Pflichten dieser Vereinbarung. Neue Unterauftragsverarbeiter kündigt Vendo mindestens vier Wochen vorher in Textform an. Der Partner kann aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund widersprechen; ist der Einsatz dann nicht vermeidbar, können beide Seiten den Vertrag zum Zeitpunkt des Wechsels kündigen.

7. Unterstützung des Partners

Vendo unterstützt den Partner bei Anfragen betroffener Personen (Art. 12 bis 23 DSGVO) und bei seinen Pflichten nach Art. 32 bis 36 DSGVO. Anfragen, die Vendo direkt erreichen, leitet Vendo an den Partner weiter. Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten meldet Vendo dem Partner unverzüglich mit den Informationen, die er für seine eigene Meldung benötigt.

8. Löschung und Rückgabe

Nach Vertragsende löscht Vendo die Daten des Partners innerhalb von 90 Tagen oder gibt sie ihm auf Wunsch vorher heraus, soweit keine gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung besteht.

9. Nachweise und Kontrollen

Vendo stellt dem Partner die Informationen bereit, die zum Nachweis dieser Pflichten nötig sind, und ermöglicht Überprüfungen durch den Partner oder einen von ihm beauftragten Prüfer nach angemessener Vorankündigung.

Fragen zum Datenschutz richten Sie an vlad@vendo.restaurant.